Die Bewerberin sollte nicht nur die gewünschten Qualifikationen mitbringen. Sie muss auch zu Ihnen und Ihrem persönlichen Umfeld passen. Daher empfehlen wir Ihnen vor Vertragsunterzeichung mit der Bewerberin eine kurze Probezeit zu vereinbaren, um gemeinsam die Alltagssituation zu erleben und zu testen. Wenn die Chemie passt, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts mehr im Wege.
Haben Sie Ihre Haushälterin regulär sozialversicherungspflichtig angestellt, können Sie die Kosten für Ihre Haushälterin grundsätzlich steuerlich geltend machen. Das gilt auch für die Kinderbetreuungsleistungen. Nähere Informationen hierzu kann Ihnen Ihr Steuerberater geben.
Eine Haushälterin muss bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Bundesland und der zuständigen Unfallkasse. Der Beitrag liegt zwischen 30 und 90 Euro jährlich je nach Bundesland. Sie, als privater Arbeitgeber, beugen damit Schadensersatzansprüchen vor, wenn die Haushälterin beispielsweise beim Fensterputzen von der Leiter fällt. Private Unfall- und Haftpflichtversicherungen winken in einem solchen Fall nämlich ab. Der Versicherungsschutz umfasst alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel Putzen, Kochen, Waschen, Betreuung von Kindern und Erwachsenen, Gartenarbeit, alle damit zusammenhängenden Wege wie zum Beispiel Einkäufe und die direkten Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Detaillierte Informationen erhalten Sie beispielsweise unter www.kuvb.de/mitglieder/haushaltshilfen