Tipps für Arbeitgeber

Vereinbaren einer Probezeit

Die Bewerberin sollte nicht nur die gewünschten Qualifikationen mitbringen. Sie muss auch zu Ihnen und Ihrem persönlichen Umfeld passen. Daher empfehlen wir Ihnen vor Vertragsunterzeichung mit der Bewerberin eine kurze Probezeit zu vereinbaren, um gemeinsam die Alltagssituation zu erleben und zu testen. Wenn die Chemie passt, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts mehr im Wege.

Steuerersparnis

Alle Arbeiten, die gewöhnlich Sie selbst oder andere Mitglieder Ihres privaten Haushalts erledigen können, für die Sie aber eine/n Dienstleister/in beauftragen, heißen im Steuerrecht haushaltsnahe Dienstleistungen. Haushaltsnahe Dienstleistungen können mit bis zu 20 Prozent, höchstens insgesamt jedoch 4.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. (Stand 2022). Ihr Steuerberater wird Sie detailliert dazu beraten.

Anmeldung bei der Unfallkasse

Eine Haushälterin muss bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Bundesland und der zuständigen Unfallkasse. Der Beitrag liegt zwischen 30 und 90 Euro jährlich je nach Bundesland. Sie, als privater Arbeitgeber, beugen damit Schadensersatzansprüchen vor, wenn die Haushälterin beispielsweise beim Fensterputzen von der Leiter fällt. Private Unfall- und Haftpflichtversicherungen winken in einem solchen Fall nämlich ab. Der Versicherungsschutz umfasst alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie zum Beispiel Putzen, Kochen, Waschen, Betreuung von Kindern und Erwachsenen, Gartenarbeit, alle damit zusammenhängenden Wege wie zum Beispiel Einkäufe und die direkten Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Detaillierte Informationen erhalten Sie beispielsweise unter www.kuvb.de/mitglieder/haushaltshilfen